{"id":986,"date":"2021-11-03T14:34:36","date_gmt":"2021-11-03T13:34:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hello-yellow.at\/?page_id=986"},"modified":"2023-01-31T10:43:38","modified_gmt":"2023-01-31T09:43:38","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.hello-yellow.at\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"986\" class=\"elementor elementor-986 elementor-416\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-3461635a elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"3461635a\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-269bddef\" data-id=\"269bddef\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-a782f8c elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"a782f8c\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-38226d61 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"38226d61\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<div>\n<div>der Schachermayer GmbH,<\/div>\n<\/div>\n<div>\n<div>\n<p>FN 78652s, (Fassung M\u00e4rz\/2018)<\/p>\n<p>Anschrift:<br>Schachermayer GmbH<br>Schachermayerstra\u00dfe 2, 4020 Linz<\/p>\n<p>Telefax:&nbsp;&nbsp; &nbsp;+43 732 6599 1360<br>Email:&nbsp;&nbsp; &nbsp;<a href=\"mailto:info@schachermayer.com\">info@schachermayer.at<\/a><br>Online:&nbsp;&nbsp; &nbsp;<a href=\"http:\/\/www.schachermayer.at\/kontakt\/all\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">www.schachermayer.at\/kontakt\/all<\/a><\/p>\n<h2>1. Geltung der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (&#8220;AGB&#8221;)<\/h2>\n<p>1.1 F\u00fcr die zwischen der im Firmenbuch LG Linz unter FN 78652s eingetragenen Schachermayer GmbH&nbsp;(in der Folge auch als &#8220;Lieferant&#8221; bezeichnet) und dem Werkbesteller, K\u00e4ufer oder Auftraggeber (in der Folge auch als &#8220;Kunde&#8221; bezeichnet) abgeschlossenen Vertr\u00e4ge, insbesondere Kaufvertr\u00e4ge, Werkvertr\u00e4ge oder sonstige in Auftrag gegebenen Leistungen (Inbetriebnahmen, Montagen etc.) gelten ausschlie\u00dflich nachstehende AGB.<\/p>\n<p>1.2 Der Kunde unterwirft sich der Geltung dieser AGB. Steht der Lieferant mit dem Kunden in l\u00e4ngerer Gesch\u00e4ftsbeziehung, so gelten diese AGB auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht besonders hingewiesen wird. Ebenso haben diese AGB f\u00fcr alle mit der Ausf\u00fchrung der Leistung verbundenen Nebenarbeiten Geltung. Die AGB gelten auch f\u00fcr Folgeauftr\u00e4ge, und zwar auch dann, wenn sie nicht gesondert m\u00fcndlich oder schriftlich vereinbart werden. M\u00fcndliche Vereinbarungen mit dem Lieferanten entfalten nur dann Wirksamkeit, wenn sie schriftlich vom Lieferanten best\u00e4tigt werden.<\/p>\n<p>1.3 Von diesen AGB abweichende Regelungen, die sich insbesondere in der Auftragsbest\u00e4tigung des Lieferanten oder in gesondert ausgehandelten Vertr\u00e4gen befinden, gehen den AGB vor. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen oder Formbl\u00e4tter des Kunden werden in keinem Fall Vertragsbestandteil.<\/p>\n<p>1.4 Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des \u00a7 1 Abs 1 Z 2 des KSchG, treten die zwingenden Bestimmungen des KSchG anstelle der Regelung in den AGB. Die \u00fcbrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben davon aber unber\u00fchrt.<\/p>\n<h2>2. Vertragsabschluss<\/h2>\n<p>2.1 Mitteilungen des Lieferanten &#8211; auch auf Anfrage des Kunden &#8211; sind freibleibend, und zwar auch dann, wenn darin Preise, Termine und sonstige technische Spezifikationen mitgeteilt werden; technische Ausk\u00fcnfte oder L\u00f6sungsvorschl\u00e4ge des Lieferanten sind ebenso ohne Gew\u00e4hr, wie Beschreibungen, Proben oder Muster. Gleiches gilt, wenn der Lieferant aufgrund einer Bestellung des Kunden nur eine vorl\u00e4ufige Auftragsbest\u00e4tigung ausstellt.<\/p>\n<p>2.2 Der Vertragsabschluss kommt mit der an den Kunden \u00fcbermittelten Auftragsbest\u00e4tigung des Lieferanten oder, bei deren Fehlen, mit der Durchf\u00fchrung der Lieferung an den Kunden zustande. Der Vertrag kommt jedenfalls aber auch ohne \u00dcbermittlung einer Auftragsbest\u00e4tigung zustande, wenn der Kunde das Angebot des Lieferanten schriftlich annimmt oder die schriftliche Auftragsvorlage des Lieferanten unterfertigt.<\/p>\n<p>2.3 Weicht die vom Kunden unterfertigte Auftragsbest\u00e4tigung von seiner Bestellung ab, so gilt im Zweifel die Auftragsbest\u00e4tigung.<\/p>\n<h2>3. Lieferung<\/h2>\n<p>3.1 Enth\u00e4lt die Auftragsbest\u00e4tigung keine Angaben, so gilt ab Werk-Lieferung (ex works; entsprechend den Incoterms) als vereinbart.<\/p>\n<p>3.2 Auch wenn der Lieferant vertraglich die Zulieferung der Ware \u00fcbernimmt, bleibt Erf\u00fcllungsort das Werk des Lieferanten oder das ausdr\u00fccklich in der Auftragsbest\u00e4tigung benannte Auslieferungslager.<\/p>\n<p>3.3 Vereinbarte Zulieferung setzt voraus, dass die Anlieferungsstra\u00dfe mit schwerem Lastzug befahrbar ist. Auch wenn der Lieferant vereinbarungsgem\u00e4\u00df die Zulieferung \u00fcbernimmt, tr\u00e4gt der Kunde s\u00e4mtliche Transport- und Verpackungskosten (Zustellgeb\u00fchr).<\/p>\n<p>3.4 Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie nach Meldung der Versandbereitschaft durch den Lieferanten nicht unverz\u00fcglich innerhalb einer Frist von 7 Werktagen vom Kunden abgerufen wird.<\/p>\n<p>3.5 Die Ware wird gegen Transportsch\u00e4den und -verluste nur auf schriftliche Anordnung des Kunden auf dessen Rechnung versichert.<\/p>\n<p>3.6 Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung bei der \u00dcbergabe unverz\u00fcglich, l\u00e4ngstens jedoch innerhalb von 4 Werktagen auf Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit zu pr\u00fcfen. Der Kunde verliert das Recht, sich auf eine Vertragswidrigkeit der Lieferung zu berufen, wenn er die Pr\u00fcfung unterl\u00e4sst oder wenn er eine Vertragswidrigkeit nicht unverz\u00fcglich nach dem Zeitpunkt, zu dem er sie bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Pr\u00fcfung h\u00e4tte erkennen k\u00f6nnen, unter deren genauer Angabe schriftlich r\u00fcgt.<\/p>\n<p>3.7 \u00c4u\u00dferlich erkennbare Transportsch\u00e4den sind sofort bei Empfang der Ware zu r\u00fcgen und deren Art und Umfang unverz\u00fcglich schriftlich dem Lieferanten mitzuteilen bzw. noch vor Ort auf dem Liefer- oder Frachtschein detailliert zu vermerken und vom Lieferanten zur Best\u00e4tigung der M\u00e4ngelr\u00fcge gegenzuzeichnen.<\/p>\n<p>3.8 Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Besch\u00e4digung geht mit der Meldung der Versandbereitschaft oder nach Ma\u00dfgabe der zur Anwendung gelangenden Klausel der Incoterms auf den Kunden \u00fcber.<\/p>\n<p>3.9 Bestimmte Waren (wie etwa T\u00fcren oder sonstige sperrige Waren) werden an den Kunden auf eigens angefertigten Lademittel (Spezialpaletten, Rolltainer, etc) geliefert. Diese Lademittel stehen im Eigentum des Lieferanten und werden vom Lieferanten zur\u00fcckgenommen. Diese Lademittel sind vom Kunden bis zur Abholung durch den Lieferanten entsprechend zu verwahren und auf Anforderung auszufolgen. Bei Nichtr\u00fcckgabe bzw. Besch\u00e4digung werden die Kosten dieses Lademittels an den Kunden weiterverrechnet.<\/p>\n<h2>4. Annahmeverzug<\/h2>\n<p>4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung am Erf\u00fcllungsort und gegebenenfalls entsprechend der im Vertrag vereinbarten Klausel der Incoterms abzunehmen. Die Geltendmachung von Anspr\u00fcchen wegen vertragswidriger Lieferung oder der Umstand, dass der Kunde nicht in der Lage war, die Lieferung zu pr\u00fcfen, berechtigen ihn nicht, die Abnahme zu verweigern oder zu verschieben.<\/p>\n<p>4.2 Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug (insbesondere wegen Nicht\u00fcbernahme nach Meldung der Versandbereitschaft des Lieferanten), so wird die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden entweder (i) beim Lieferanten oder bei einem Dritten eingelagert oder (ii) an den Kunden versendet. Erfolgt die Einlagerung beim Lieferanten, so ist dieser berechtigt, eine Geb\u00fchr zu verlangen, die jener eines \u00f6ffentlichen Lagerhauses entspricht. Eine Haftung des Lieferanten f\u00fcr die Verschlechterung oder den Untergang der bei ihm gelagerten Ware trifft den Lieferanten nur bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Davon unber\u00fchrt bleiben die Rechte des Lieferanten i.S.d. \u00a7\u00a7 373 ff UGB.<\/p>\n<p>4.3 Nimmt der Kunde die Ware ganz oder teilweise nicht ab, kann der Lieferant (i) nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zur\u00fccktreten und\/oder (ii) Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung begehren, wobei der Lieferant berechtigt ist, ohne Schadens- und Verschuldensnachweis 30 % der jeweiligen Auftragssumme und dar\u00fcber hinaus auch Ersatz des tats\u00e4chlich entstandenen Schadens einschlie\u00dflich des entgangenen Gewinnes zu begehren. Gleiches gilt, wenn es aus anderen, vom Lieferanten nicht zu vertretenden Gr\u00fcnden, zur Vertragsaufhebung kommt.<\/p>\n<h2>5. H\u00f6here Gewalt<\/h2>\n<p>H\u00f6here Gewalt und sonstige unvorhersehbare oder vom Lieferanten nicht beeinflussbare Behinderungen, wie Arbeitsk\u00e4mpfe, Verkehrsst\u00f6rungen etc. sowie vom Lieferanten oder von dessen Vorlieferanten nicht zu vertretende Unf\u00e4lle befreien den Lieferanten f\u00fcr die Dauer ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht, und zwar auch dann, wenn sie bei einem der Vorlieferanten eingetreten sind; den Lieferanten treffen in diesem Fall keine Verzugsfolgen.<\/p>\n<h2>6. Liefertermine<\/h2>\n<p>6.1 Bei allen Lieferterminen und Lieferfristen handelt es sich um unverbindliche Angaben und gelten diese vorbehaltlich unvorhersehbarer Ereignisse und Behinderungen. Der Lauf von Lieferfristen beginnt (i) mit Zugang der Auftragsbest\u00e4tigung des Lieferanten beim Kunden oder (ii) bei Fehlen der Auftragsbest\u00e4tigung mit der Meldung der Versandbereitschaft des Lieferanten beim Kunden. Enth\u00e4lt das vom Kunden angenommene Angebot des Lieferanten oder die schriftliche Auftragsvorlage des Lieferanten oder die dem Kunden zugestellte Auftragsbest\u00e4tigung bereits einen Liefertermin anstatt einer Lieferfrist, so gilt dieser und geht den Regelungen in (i) und (ii) vor. Sollte ein vereinbarter Liefertermin oder eine vereinbarte Lieferfrist um mehr als 6 Wochen \u00fcberschritten werden oder innerhalb dieser Frist Ware in geringerer Menge geliefert werden, so befindet sich der Lieferant in Verzug und hat der Kunde eine mindestens 6-w\u00f6chige Nachlieferungsfrist f\u00fcr die versp\u00e4teten Waren zu setzen. Bei fruchtlosem Ablauf dieser Nachlieferungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn er den R\u00fccktritt mit Setzung der Nachlieferungsfrist mitgeteilt hat.<\/p>\n<p>6.2 In Gang gesetzte Lieferfristen nach Punkt 6.1 werden durch die nachfolgend angef\u00fchrten Umst\u00e4nde unterbrochen und setzen sich erst nach Wegfall des Unterbrechungsgrundes fort: Verletzung der Mitwirkungspflicht des Kunden oder sonstige Vertragsverletzungen des Kunden aus diesem oder einem anderen Vertrag, Aussetzung, Unterbrechung oder Verzug des Vorlieferanten mit der Belieferung des Lieferanten, technische Gebrechen an Produktions- und Transportanlagen und alle F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt nach Punkt 5.<\/p>\n<p>6.3 Dauert einer der in Punkt 6.2 genannten Gr\u00fcnde l\u00e4nger als zwei Monate, so sind sowohl der Lieferant als auch der Kunde berechtigt, durch einseitige schriftliche Erkl\u00e4rung den Vertrag aufzul\u00f6sen. Dieses Recht besitzt der Kunde nicht (mehr), (i) wenn er die Unterbrechung zu vertreten hat oder (ii) wenn der Lieferant den Kunden vom Wegfall des Hindernisses verst\u00e4ndigt und die Lieferung innerhalb angemessener Frist angek\u00fcndigt hat.<\/p>\n<h2>7. Teillieferungen<\/h2>\n<p>Dem Lieferanten sind, sofern nichts Gegenteiliges ausdr\u00fccklich vereinbart wurde, Teillieferungen, die vom Kunden abzunehmen und zu bezahlen sind, gestattet. Der R\u00fccktritt vom Vertrag oder eine sonstige Aufl\u00f6sung des Vertrages hebt nicht den Vertrag \u00fcber die bereits ausgef\u00fchrten Teillieferungen auf, es sei denn, der Grund f\u00fcr den R\u00fccktritt vom Vertrag oder die Aufl\u00f6sung des Vertrages erfasst auch die bereits ausgef\u00fchrten Teillieferungen.<\/p>\n<h2>8. Gew\u00e4hrleistung<\/h2>\n<p>8.1 Der Lieferant leistet daf\u00fcr Gew\u00e4hr, dass die Lieferung der in der Auftragsbest\u00e4tigung festgelegten Qualit\u00e4t entspricht.<\/p>\n<p>8.2 Enth\u00e4lt die Auftragsbest\u00e4tigung zur Qualit\u00e4t der Ware keine Angaben oder erfolgt die Lieferung ohne Auftragsbest\u00e4tigung, so leistet der Lieferant Gew\u00e4hr, dass die Ware die im Angebot oder in der schriftlichen Auftragsvorlage des Lieferanten angegebene Qualit\u00e4t aufweist, in Ermangelung auch eines Angebots oder einer schriftlichen Auftragsvorlage, dass die Ware eine Qualit\u00e4t oder Leistung aufweist, die bei Waren der gleichen Art am Herstellungsort \u00fcblich ist und die vom Kunden vern\u00fcnftigerweise auch erwartet werden kann.<\/p>\n<p>8.3 Warenbeschreibungen in einer Werbung oder in sonstigen \u00f6ffentlichen \u00c4u\u00dferungen stellen keine Beschreibung der Qualit\u00e4t der Ware dar. Hat der Kunde ein Muster erhalten, so ist die Ware vereinbarungsgem\u00e4\u00df, wenn sie dem Muster entspricht.<\/p>\n<p>8.4 Abweichungen in Ma\u00df, Gewicht oder Qualit\u00e4t sind im Rahmen der vereinbarten oder im Land des Lieferanten bestehenden Normen zul\u00e4ssig. Das Gleiche gilt f\u00fcr die \u00fcblichen Toleranzen bei der Ermittlung der Quantit\u00e4ten nach rechnerischen Grunds\u00e4tzen.<\/p>\n<p>8.5 F\u00fcr Ware, die als mindere Qualit\u00e4t, wie zum Beispiel &#8220;Zweite Wahl&#8221; bezeichnet wird, ist die Gew\u00e4hrleistung entsprechend auf die Eigenschaften eingeschr\u00e4nkt, die nach der besonderen Kennzeichnung der Ware zu erwarten sind.<\/p>\n<p>8.6 F\u00fcr produktions- und materialbedingte Abweichungen in den Farbnuancen der Ware wird keine Gew\u00e4hr geleistet.<\/p>\n<p>8.7 F\u00fcr die Bestimmung der Vertragsgem\u00e4\u00dfheit und den Beginn der Gew\u00e4hrleistungsfrist kommt es auf den Zeitpunkt der Lieferung bzw. \u00dcbernahme gem\u00e4\u00df Punkt 3 oder \u2014 bei Versendung \u2014 auf den Zeitpunkt der \u00dcbergabe an den ersten Bef\u00f6rderer an; das gilt auch dann, wenn die Versendung durch den Lieferanten erfolgt. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt 2 Jahre, abweichend davon jedoch 6 Monate f\u00fcr Gebrauchtmaschinen und 12 Monate f\u00fcr Neumaschinen, wobei unter Maschinen holz- oder metallbearbeitende Maschinen zu verstehen sind. Jedenfalls entspricht die Gew\u00e4hrleistungsfrist von an Kunden gelieferten Waren jener Frist, die der Hersteller der Ware dem Lieferanten einr\u00e4umt und von der der Kunde informiert wurde; eine M\u00e4ngelbehebung f\u00fchrt nicht zu deren Verl\u00e4ngerung.<\/p>\n<p>8.8 Ist eine rechtzeitige M\u00e4ngelr\u00fcge erfolgt und die Vertragswidrigkeit der Ware vom Kunden bewiesen, so ist der Lieferant berechtigt, innerhalb angemessener Frist die Vertragswidrigkeit durch Behebung des Mangels an der Lieferung (Verbesserung) oder durch Ersatzlieferung (Austausch) zu beseitigen. Fahrtkosten werden vom Lieferanten auch dann nicht ersetzt, wenn sie dem Kunden im Zusammenhang mit einem Gew\u00e4hrleistungsfall entstehen. Dies gilt sowohl in den F\u00e4llen, in denen der Lieferant die Verbesserung oder den Austausch der Ware durchf\u00fchrt als auch dann, wenn der Kunde diese Ma\u00dfnahmen, auch berechtigterweise, selbst durchf\u00fchrt. Ist die Verbesserung oder der Austausch unm\u00f6glich oder f\u00fcr den Lieferanten mit einem unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohen Aufwand verbunden, so kann der Kunde nur die Aufhebung des Vertrages fordern. Ein Anspruch auf Minderung des Preises wird ausgeschlossen. Der Lieferant ist zu mehreren Verbesserungsversuchen berechtigt. Der Kunde ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Lieferanten berechtigt, Ware zur\u00fcckzusenden. Diese wird in allen F\u00e4llen mit h\u00f6chstens 90 % des effektiv bezahlten Entgelts gutgeschrieben. Die anfallenden Transportkosten sowie das Transportrisiko hat der Kunde zu tragen.<\/p>\n<p>8.9 Hat der Lieferant die Vertragswidrigkeit verschuldet, so kann der Kunde Schadenersatz nur in Form der Verbesserung oder des Austausches verlangen. Ist eine derartige Verbesserung der Lieferung oder der Austausch unm\u00f6glich oder mit einem unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Aufwand verbunden, so kann der Kunde Schadenersatz in Geld nur fordern, wenn den Lieferanten selbst Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit trifft. Auch ein Ersatz des Mangelfolgeschadens ist nur unter dieser Einschr\u00e4nkung zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>8.10 Der Gew\u00e4hrleistungsanspruch erlischt bei Ver\u00e4nderung, Verarbeitung oder unsachgem\u00e4\u00dfer Behandlung der gelieferten Ware. F\u00fcr Kosten einer durch den Kunden selbst oder einem von ihm beauftragten Dritten vorgenommenen M\u00e4ngelbehebung hat der Lieferant ohne dessen vorher einzuholende schriftliche Zustimmung nicht aufzukommen.<\/p>\n<p>8.11 Die Anwendung des besonderen R\u00fcckgriffsrechtes gem\u00e4\u00df \u00a7 933b ABGB wird ausgeschlossen.<\/p>\n<h2>9. Erkl\u00e4rungen des Herstellers<\/h2>\n<p>9.1 Garantieerkl\u00e4rungen des Herstellers der Ware begr\u00fcnden, auch wenn sie vom Lieferanten weitergegeben werden, nur Anspr\u00fcche gegen\u00fcber dem Hersteller.<\/p>\n<p>9.2 Der Lieferant haftet nicht f\u00fcr die Richtigkeit von Angaben \u00fcber Handhabung, Bedienung und Betrieb, soweit solche in Prospekten, technischen Beschreibungen oder sonstigen Anleitungen enthalten sind; diese fallen in den Verantwortungsbereich des Herstellers oder des Importeurs, im Falle des Importeurs, sofern der Lieferant nicht auch selbst Importeur ist.<\/p>\n<h2>10. Schadenersatz<\/h2>\n<p>10.1 Der Lieferant ist wegen einer Verletzung der vertraglich \u00fcbernommenen oder einer nach dem Gesetz bestehenden Verpflichtung nur dann zum Schadenersatz verpflichtet, wenn ihn Vorsatz oder krass grobe Fahrl\u00e4ssigkeit trifft. Der Beweis daf\u00fcr obliegt dem Kunden; Gleiches gilt f\u00fcr den Ersatz des Mangelfolgeschadens.<\/p>\n<p>10.2 Ausgeschlossen werden Anspr\u00fcche auf Ersatz des entgangenen Gewinns sowie Anspr\u00fcche auf Ersatz des Aufwandes f\u00fcr Betriebsunterbrechung, Produktionsausfall oder mittelbarer Sch\u00e4den wegen der Lieferung vertragswidriger Ware.<\/p>\n<p>10.3 Der zwischen den Parteien abgeschlossene Vertrag enth\u00e4lt keine Schutzpflichten zugunsten Dritter. Dies gilt auch dann, wenn vorherzusehen ist, dass ein Dritter Empf\u00e4nger der Leistung ist oder dass ein Dritter mit den Waren in Ber\u00fchrung kommt.<\/p>\n<p>10.4 Der Anspruch auf Schadenersatz erlischt jedenfalls mit der Be- oder Verarbeitung der Lieferung oder deren Weiterverkauf, ohne dass dem Lieferanten Gelegenheit zur Pr\u00fcfung der Vertragswidrigkeit gegeben wurde. Etwaige Haftungs- oder Regressanspr\u00fcche einschlie\u00dflich etwaiger Anspr\u00fcche aus Mangelfolgesch\u00e4den gegen\u00fcber dem Lieferanten sind dar\u00fcber hinaus betraglich mit 50 % des im Rahmen des jeweiligen Auftrages mit dem Lieferanten vereinbarten bzw. geleisteten Entgelts, jedenfalls aber mit \u20ac 20.000,00 beschr\u00e4nkt und verj\u00e4hren binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der ersten Kenntnisnahmem\u00f6glichkeit des Schadens und der Person des Ersatzpflichtigen.<\/p>\n<p>10.5 Soweit der Lieferant technische Ausk\u00fcnfte gibt oder beratend t\u00e4tig wird und diese Ausk\u00fcnfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang geh\u00f6ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.<\/p>\n<h2>11. Produkthaftung<\/h2>\n<p>11.1 Ausgenommen von den unter Punkt 10. vorgesehenen Einschr\u00e4nkungen ist die nicht abdingbare Haftung f\u00fcr fehlerhafte Produkte, sofern dadurch ein Mensch verletzt, get\u00f6tet oder an der Gesundheit gesch\u00e4digt wird.<\/p>\n<p>11.2 Die Haftung f\u00fcr Sachsch\u00e4den aus einem Produktfehler, und zwar f\u00fcr alle an der Herstellung, dem Import und dem Vertrieb beteiligten Unternehmen, wird ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, diesen Haftungsausschluss auch auf seine Abnehmer zu \u00fcberbinden. Regressforderungen im Sinne der nach dem vorangehenden Absatz bestimmten gesetzlichen Regelungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sph\u00e4re des Lieferanten verursacht und zumindest grob fahrl\u00e4ssig verschuldet worden ist. Regressanspr\u00fcche des Kunden gegen\u00fcber den Lieferanten (insbesondere nach \u00a7 12 PHG) werden ausgeschlossen.<\/p>\n<h2>12. Preise und Zahlungsbedingungen<\/h2>\n<p>12.1 Die Preise des Lieferanten verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, ab Werk oder ab dem im Angebot, in der schriftlichen Auftragsvorlage des Lieferanten oder in der dem Kunden \u00fcbermittelten Auftragsbest\u00e4tigung genannten Auslieferungslager, ohne Verpackung, ohne Transportversicherung, ohne Fracht- und Montagekosten. Alle Preise verstehen sich in Euro, exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Nicht in den Preisen enthaltene Lieferungen und Leistungen werden nach tats\u00e4chlichem Sach- und Zeitaufwand verrechnet. F\u00fcr die Lieferung von Kleinstmengen erfolgt die Verrechnung von Zuschl\u00e4gen zur Abgeltung des Mehraufwandes.<\/p>\n<p>12.2 Der Lieferant beh\u00e4lt sich das Recht vor, vom Kunden \u2014 auch noch vor Durchf\u00fchrung der Lieferung \u2014 Akonto- bzw. Vorauszahlungen zu verlangen.<\/p>\n<p>12.3 Steuern, Vertragsgeb\u00fchren, Aus- und Einfuhrabgaben sowie Durchf\u00fchrungsgeb\u00fchren, Zoll und Zollspesen, beh\u00f6rdliche Kommissionsgeb\u00fchren und dergleichen tr\u00e4gt der Kunde.<\/p>\n<p>12.4 Die Preise des Lieferanten sind nach den im Zeitpunkt der Auftragsbest\u00e4tigung in Geltung stehenden Lohn- und Materialspesen erstellt; erh\u00f6hen sich diese zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Auftragsausf\u00fchrung, ist der Lieferant berechtigt, (i) diese Erh\u00f6hungen auf den Kunden zu \u00fcberw\u00e4lzen oder (ii) vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Dasselbe gilt bei anderen vom Lieferanten unbeeinflussbaren Erh\u00f6hungen durch Steuern, Z\u00f6lle oder Transporttarife.<\/p>\n<p>12.5 Alle Preise sind auf den Zeitpunkt des vom Lieferanten an den Kunden \u00fcbermittelten Angebots oder den Zeitpunkt der Unterfertigung der schriftlichen Auftragsvorlage durch den Kunden abgestellt. In Ermangelung eines Angebots oder einer schriftlichen Auftragsvorlage oder der vom Lieferanten an den Kunden \u00fcbermittelten Auftragsbest\u00e4tigung oder in Ermangelung einer Auftragsbest\u00e4tigung gilt jener Preis, der zum Ende des vorangegangen Monats vor Lieferung G\u00fcltigkeit hatte.<\/p>\n<p>12.6 Ist die Lieferung mehr als zwei Monate nach der Vertragsschlie\u00dfung zu erbringen oder findet die Lieferung aus Gr\u00fcnden, die der Lieferant nicht zu vertreten hat (also insbesondere aus den in Punkt 5 genannten Gr\u00fcnden) sp\u00e4ter als zwei Monate nach der Vertragsschlie\u00dfung statt, so kann der Lieferant den zu diesem Zeitpunkt in der Preisliste ausgewiesenen Preis anstelle des urspr\u00fcnglich bestimmten Preises begehren. Der Lieferant hat Anspruch auf eine Anpassung des Preises bis zur Lieferung (i) bei einer \u00c4nderung der Wechselkurse und (ii) bei Mehrkosten, die durch eine unvollst\u00e4ndige Ladung, Erschwerung oder Behinderung der Verfrachtungs- und Transportverh\u00e4ltnisse und (iii) bei einer \u00c4nderung des Transportweges aus Umst\u00e4nden, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, und (iv) bei einer \u00c4nderung der Frachten, Steuern, Z\u00f6lle und Geb\u00fchren, soweit der Lieferant die Versendung (Punkt 3) selbst vorgenommen hat. Die Anpassung des Preises hat entsprechend der \u00c4nderung dieser Kostenbestandteile und im Verh\u00e4ltnis ihres Anteils am Preis zu erfolgen.<br>12.7 Zahlungen k\u00f6nnen mit schuldbefreiender Wirkung nur an die in der Rechnung bezeichnete(n) Zahlstelle(n) erfolgen; Zahlungen an Vertreter oder Zusteller befreien den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht. Die Rechnungen des Lieferanten sind im Zeitpunkt der Lieferung, jedenfalls aber mit Zugang der Rechnung abzugsfrei zur Zahlung f\u00e4llig. Die F\u00e4lligkeit tritt unabh\u00e4ngig davon ein, ob der Kunde Gelegenheit hatte, die Lieferung zu kontrollieren oder ob er M\u00e4ngel und Sch\u00e4den an der Lieferung geltend macht. Wird in Teilen geliefert, so ist der Lieferant zur Legung von Teilrechnungen berechtigt. Der Lieferant hat das Recht, Vorauszahlungen oder eine Sicherstellung der Zahlung zu verlangen.<\/p>\n<p>12.8 Skonti stehen dem Kunden nur dann zu, wenn diese ausdr\u00fccklich und schriftlich vereinbart wurden. Skontonachl\u00e4sse aus bereits bezahlten Teilrechnungen werden bei Verzug mit weiteren Teilrechnungen oder der Gesamtrechnung hinf\u00e4llig.<\/p>\n<p>12.9 Besteht eine Mehrzahl f\u00e4lliger Forderungen, so werden Zahlungen des Kunden jeweils auf die \u00e4lteste Forderung angerechnet. Bezogen auf die einzelnen Forderungen werden zuerst die mit der Betreibung der Forderung verbundenen Kosten, dann die Zinsen und zuletzt das Kapital getilgt. Eine abweichende Widmung der Zahlung durch den Kunden ist unwirksam.<\/p>\n<p>12.10 F\u00fcr den Fall eines vom Kunden zu verantwortenden Zahlungsverzuges sind Verzugszinsen in der H\u00f6he von 9,2 % \u00fcber dem Basiszinssatz zu bezahlen. Daneben ist der Lieferant berechtigt, die Aufl\u00f6sung des Vertrages ganz oder in Teilen zu begehren.<\/p>\n<p>12.11 Der Kunde ist ohne schriftliche Zustimmung des Lieferanten nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtung durch Aufrechnung mit anderen Forderungen zu tilgen oder die Zahlung, aus welchen Gr\u00fcnden auch immer, zur\u00fcckzuhalten.<\/p>\n<h2>13. Eigentumsvorbehalt<\/h2>\n<p>13.1 Alle Waren und Lieferungen bleiben bis zu ihrer vollst\u00e4ndigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten. Dar\u00fcber hinaus beh\u00e4lt sich der Lieferant bis zur Bezahlung s\u00e4mtlicher Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung das Eigentum an seinen Waren (auch wenn diese konkreten Waren bezahlt wurden) vor; zu den Anspr\u00fcchen geh\u00f6ren auch alle Nebenforderungen.<\/p>\n<p>13.2 Werden die Forderungen aus der Lieferung in eine laufende Rechnung gestellt, so sichert das vorbehaltene Eigentum den jeweils aushaftenden h\u00f6chsten Saldo.<\/p>\n<p>13.3 Sollte der Eigentumsvorbehalt erl\u00f6schen, geht das Eigentum an den Waren mit der Verarbeitung, Vermengung oder Vermischung auf den Lieferanten \u00fcber, der die \u00dcbereignung annimmt. Der Kunde bleibt in diesem Fall unentgeltlicher Verwahrer.<\/p>\n<p>13.4 Werden unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren vom Kunden weiterver\u00e4u\u00dfert, so tritt seine Kaufpreisforderung an die Stelle des vorbehaltenen Eigentums. Diese ist mit dem Zeitpunkt ihres Entstehens an den Lieferanten abgetreten. An einlangenden Geldern erwirbt er in Form des Besitzkonstituts durch den Kunden Eigentum. Die Tatsache dieser Abtretung hat der Kunde in seinen B\u00fcchern und auf den Ausgangsrechnungen anzumerken sowie den Empf\u00e4nger der Ware davon zu verst\u00e4ndigen.<\/p>\n<p>13.5 Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gegen Feuer, Diebstahl, Besch\u00e4digung durch Dritte, Hochwasser wie auch Vermurung ausreichend zu versichern oder f\u00fcr den Schaden einzustehen. Er hat dem Lieferanten die Forderung aus dem Versicherungsvertrag abzutreten und den Versicherer davon zu verst\u00e4ndigen. Die Begr\u00fcndung von vertraglichen Sicherungsrechten an den im Vorbehaltseigentum stehenden Waren ist dem Kunden untersagt. Werden die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren von Vollstreckungshandlungen erfasst, so hat der Kunde das Vollstreckungsorgan auf das Fremdeigentum hinzuweisen und den Lieferanten sp\u00e4testens innerhalb von 24 Stunden davon zu informieren.<\/p>\n<p>13.6 Kommt der Kunde hinsichtlich des durch den Eigentumsvorbehalt gesicherten Entgelts in Zahlungsverzug, so ist der Lieferant jederzeit berechtigt, sich in den Besitz der Vorbehaltsware zu setzen, und zwar auch dann, wenn der Vertrag noch nicht aufgel\u00f6st ist (R\u00fccknahmerecht).<\/p>\n<h2>14. Gutscheine<\/h2>\n<p>Gutscheine k\u00f6nnen in allen \u00f6sterreichischen Niederlassungen eingel\u00f6st werden. Zwischen dem Lieferanten und dem Kunden wird vereinbart, dass Gutscheine nur einmal ausgen\u00fctzt werden k\u00f6nnen. Eine Barabfindung ist nicht m\u00f6glich. Gutscheine sind 3 Jahre ab Ausstellungsdatum g\u00fcltig. Versp\u00e4tet eingereichte Gutscheine verfallen.<\/p>\n<h2>15. Gutschriften<\/h2>\n<p>Gutschriften sind EDV-unterst\u00fctzt erstellt und mit laufenden Nummern und Datum versehen. Es wird vereinbart, dass Gutschriften 3 Jahre ab Ausstellungsdatum g\u00fcltig sind. Versp\u00e4tet eingereichte Gutschriften verfallen.<\/p>\n<h2>16. Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht<\/h2>\n<p>16.1 F\u00fcr die Lieferung und Zahlung gilt als Erf\u00fcllungsort der Sitz des Lieferanten auch dann, wenn die \u00dcbergabe vereinbarungsgem\u00e4\u00df an einem anderen Ort erfolgt.<\/p>\n<p>16.2 F\u00fcr den Fall von Streitigkeiten, welche sich aus diesen AGB oder einem mit dem Lieferanten geschlossenen Vertrag ergeben oder sich auf die Verletzung, Aufl\u00f6sung oder Nichtigkeit der AGB oder des Vertrages beziehen, einschlie\u00dflich Streitigkeiten \u00fcber das Bestehen oder Nichtbestehen der gegenst\u00e4ndlichen AGB oder eines Vertrages mit dem Lieferanten vereinbaren die Vertragsteile die ausschlie\u00dfliche Zust\u00e4ndigkeit des sachlich zust\u00e4ndigen Gerichtes in Linz, \u00d6sterreich. Unabh\u00e4ngig davon ist der Lieferant berechtigt, nach seiner Wahl den Kunden vor dem nach dessen Sitz oder dessen Niederlassung sachlich zust\u00e4ndigen ordentlichen Gericht zu klagen.<\/p>\n<p>16.3 Auf alle Fragen der Auslegung dieser AGB oder aller vom Lieferanten mit dem Kunden abgeschlossenen Vertr\u00e4ge ist ausschlie\u00dflich formelles und materielles \u00f6sterreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und sonstiger Verweisungsnormen anzuwenden.<\/p>\n<h2>17. Datenschutz und&nbsp;Newsletter<\/h2>\n<p>Wir nehmen den Schutz der Daten unserer Kunden sehr ernst. Zu s\u00e4mtlichen datenschutzrechtlichen Informationen verweisen wir auf unsere Datenschutzrichtlinie, abrufbar unter www.schachermayer.at\/datenschutz.<br>F\u00fcr die Bestellung unseres Newsletters ist \u2013 sofern keine Gesch\u00e4ftsbeziehung besteht \u2014 die Einwilligung notwendig, diese kann durch Anklicken des entsprechenden Kontrollk\u00e4stchens erteilt werden. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax, Online-Formular oder Brief an die im Kopf der AGB angef\u00fchrten Kontaktdaten widerrufen werden.<\/p>\n<h2>18. Allgemeines<\/h2>\n<p>18.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch der \u00fcbrige Inhalt der AGB nicht ber\u00fchrt. Ergeben sich L\u00fccken, so verpflichten sich die Vertragsteile, eine Regelung zu treffen, die im wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung m\u00f6glichst nahe kommt.<\/p>\n<p>18.2 Die Abtretung von Anspr\u00fcchen des Kunden bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Lieferanten. Der Lieferant seinerseits ist berechtigt, seine Forderungen abzutreten.<\/p>\n<p>18.3 Handlungen oder Unterlassungen des Herstellers, des Vorlieferanten oder des Bef\u00f6rderers sind dem Lieferanten nicht zuzurechnen.<\/p>\n<p>18.4 Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass eine Anfrage an die Warenkreditevidenz des Kreditschutzverbandes von 1870 erfolgen kann. Weiters willigt er ein, dass im Fall seines Zahlungsverzuges alle Daten der Warenkreditevidenz \u00fcbermittelt und von dieser Dritten zug\u00e4nglich gemacht werden.<\/p>\n<p>18.5 Pl\u00e4ne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Bildmaterial, Muster und \u00c4hnliches bleiben geistiges Eigentum des Lieferanten. Dies gilt auch dann, wenn diese online verf\u00fcgbar sind. Jede Verwertung, Vervielf\u00e4ltigung, Ver\u00f6ffentlichung oder Verbreitung bedarf der ausdr\u00fccklichen vorhergehenden schriftlichen Zustimmung des Lieferanten. Fehlt diese Zustimmung und liegt auch nur eine der genannten Nutzungsarten vor, ist der Lieferant berechtigt, ein einmaliger Betrag von 25 % der Planungs- bzw. Herstellungskosten oder der Kostenvoranschlagssumme zu verlangen, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob es sich beim verletzten Werk um ein Werk nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) handelt oder nicht.<\/p>\n<\/div>\n<div>&nbsp;<\/div>\n<\/div>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen der Schachermayer GmbH, FN 78652s, (Fassung M\u00e4rz\/2018) Anschrift:Schachermayer GmbHSchachermayerstra\u00dfe 2, 4020 Linz Telefax:&nbsp;&nbsp; &nbsp;+43 732 6599 1360Email:&nbsp;&nbsp; &nbsp;info@schachermayer.atOnline:&nbsp;&nbsp; &nbsp;www.schachermayer.at\/kontakt\/all 1. 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